AGB - Kuckuckshaeusle Ferienwohnungen

Ferienwohnungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrag

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur  Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen  und Lieferungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang  ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages bzw. der Leistungsbeschreibung innerhalb der Buchungsbestätigung / Rechnung.

Beherbergungsvertrag

1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost,  E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt  (Antragsannahme).

2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für  den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich  von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht  unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Unterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden  bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Unterkunft belegen. Der Preis für die Überlassung der Unterkunft erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten  Preis.

5. Die Zahlung des, für die Überlassung der Unterkunft vereinbarten  Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist  auf das in Ihrer Buchungsbestätigung / Rechnung angezeigten Konto zu überweisen.
Eine Anzahlung von 50% des Buchungspreises (ohne Kurtaxe) ist bis spätestens 6 Wochen vor Anreise zu leisten, der Restbetrag ist spätestens bis zum Zeitpunkt der Anreise zu überweisen oder bei Ankunft bar zu zahlen.
EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

Allgemeine Rechte und Pflichten

1. Der Gast hat die ihm überlassene Unterkunft und dessen Inventar  pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung  verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser  Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden,  sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

2. Für die Dauer der Überlassung der Unterkunft ist der Gast  verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung oder des Ferienhaus  Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche  Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische  Geräte auszuschalten.

3. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä.  ist in unseren Unterkünften nicht erlaubt. Der Gast haftet für  gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt  den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von  Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.  verpflichtet.

4. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den  Unterkünften, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen  Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen  Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des  Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den  Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.



Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

Ein Rücktritt des Gastes muss dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden.
Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters  auszulösen, bis 30 Tage vor Anreise vom Vertrag zurücktreten.

Folgende Kosten fallen bei einer Stornierung für den Gast an:

  • 100% Erstattung bei Stornierung mehr als 30 Tage vor Anreisetag
  • 50% Erstattung bei Stornierung mehr als 14 Tage vor Anreisetag
  • Keine Erstattung bei Stornierung unter 15 Tage vor Anreisetag

Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

Sollte der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr anreisen, bedarf es einer Mitteilung an den Anbieter.

Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom  Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.  B. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
In Fällen des Vertragsrücktritts hat der Anbieter bereits geleistete  Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.  Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den  Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.



An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

1. Die gebuchte Unterkunft steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein  späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter  vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn  dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

2. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

3. Am Abreisetag hat der Gast die Unterkunft bis spätestens um 10.00  Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der  Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine  Zusatzzahlung.

Diese beträgt

a) 30,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.

Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund  einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

4. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den  Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der  Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde,  alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus  hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet,  die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

5. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter  Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer  Schlösser zu leisten.



Haftung

1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die  Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters  beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht  unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den  Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis  oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den  Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare  beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen  möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie  gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine  Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich  ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der  Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

3. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder  seine Besucher im Ferienhaus, in dem Haus der Ferienwohnung, in der  Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft  verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast  empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich  anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich  auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden,  Feuerschäden).

4. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der  Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in  der jeweiligen gesetzlichen Frist.



Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der  Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (i.d.R. die Auflistung im Buchungsangebot) des Anbieters  erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen  angemessenen Aufpreis verlangen.
Kampfhunde oder Tiere, die für Menschen - insbesondere Kinder - eine Gefahr darstellen, sind nicht gestattet.
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung  des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in  Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.



Rauchverbot

In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei  Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von  bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf  Balkonen und Terrassen erlaubt.



Internetnutzung

Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese  nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Hierzu registriert sich der Gast anhand einer Nutzungsnummer mit Kennwort, welche er vom Gastgeber vor Ort erhält. Strafbare Handlungen  (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur  Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche  Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
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